Auszüge aus dem Schulprogramm der
Gemeinschaftsgrundschule Paffrath von 2005
Fortschreibungen eingearbeitet (Stand: Dezember 2011)
- Vorangestellt: Paffrath – Schulstandort seit 1818
Peter Paul Stellberg (geb. 1776), der im Jahre 1807 seinen Dienst als Frühmessner und Lehrer in Paffrath antrat, unterrichtete die Paffrather Kinder in einer kleinen Stube in seinem Wohnhaus, das ihm die Gemeinde zur Verfügung gestellt hatte. Seine Leistungen als Lehrer müssen sehr unzulänglich gewesen sein. Erschwerend kam hinzu, dass der Schulbesuch der Kinder sehr unregelmäßig war. Welchen Stellenwert der Schulbesuch bei der damaligen Bevölkerung hatte, erkennt man daran, dass von den ca. 101 schulfähigen Paffrather Kindern lediglich 20 Jungen und 11 Mädchen die Schule besuchten. Die anderen lernten wohl durch das Leben für das Leben. Obwohl die pädagogischen Fähigkeiten von Stellberg bereits 1813 mit dem Prädikat „unfähig“ bewertet worden waren, wurde er noch bis 1818 als Lehrer in Paffrath „geduldet“.
Mit Anton Feckter kam dann 1818 der erste, im Sinne der damaligen Zeit „ausgebildete“ Lehrer nach Paffrath und blieb dann auch gleich für 55 Jahre im Amt. Er unterrichtete ca. 60 Kinder in einem von der Gemeinde gemieteten Schulzimmer von sage und schreibe 24m² Größe. Eine neue Schule, damals hieß es noch Schullokal, mit Lehrerwohnung musste also gebaut werden. Man fand eine geeignete Stelle am Flachsberg, also dort, wo auch heute die Paffrather Kinder ihre erste Begegnung mit dem Schulsystem haben. Seit April 1821 strömen allmorgendlich die Kinder in diese Richtung. Dieses Datum dürfen wir als Beginn der katholischen Volksschule Paffrath ansehen. Der Schulbesuch blieb alles in allem unregelmäßig, was zu häufigen Beschwerden führte und die preußischen Herren zu einer zunehmend strengeren Handhabung der Schulpflichtverordnung veranlasste.
Die Überfüllung der Paffrath Schule führte nach langen, auch damals schon von Kostengesichtspunkten wesentlich beeinflussten Überlegungen, zur Einrichtung neuer Schulbezirke und zum Bau einer Schule in Katterbach im Jahre 1871. Bereits im Jahre 1865 vermerkte der Paffrather Schulvorstand in einem Bericht, dass sich bei Lehrer Feckter „Gebrechen eingestellt hatten“, die seine Lehrertätigkeit erheblich behinderten. Feckter war u.a. schwerhörig, kurzsichtig und hatte wegen fehlender Zähne eine mangelhafte und unverständliche Aussprache. Dennoch schied der offenbar populäre Lehrer erst 1874 aus dem Dienst aus.
Die 1883 begonnenen Planungen für einen Schulneubau in Paffrath wurden im Herbst 1885 mit dem Bau des heute noch stehenden alten Gebäudeteils abgeschlossen. Seit 1983 ist darin die Sprachheilschule des Kreises untergebracht.
Die vielen Lesern noch aus eigener Anschauung bekannte Entwicklung in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg führte zu mehreren Baumaßnahmen, aber auch zu organisatorischen Veränderungen im Schulsystem. So wurde in mehreren Bauabschnitten das heutige Gesicht der Schule geformt. Unmittelbar an das alte Schulhaus setze man zunächst ein Treppenhaus (1965) und einen zweistöckigen Anbau, der im Jahre 1972 um 4 Klassenräume erweitert wurde. Der Altbau wurde im Zuge der Baumaßnahmen 1965 saniert.
Die katholische Volksschule Paffrath wurde im Rahmen der Neuorganisation des Schulwesens in NRW (Trennung der Volksschule in Grund- und Hauptschulen) mit Beginn des Schuljahres 1968/69 in eine katholische Grundschule (KGS) umgewandelt. Schulleiter wunde Rektor Herbert Bürger, der bereits seit September 1962 Schulleiter der katholischen Volksschule Paffrath gewesen war.
Ab September 1969 beherbergte die Paffrather Schule vier ausgelagerte Klassen der evangelischen Grundschule Hand. Dieses „Provisorium“ entwickelte sich im Laufe der Jahre prächtig und wurde zum Dauerzustand. Im Jahre 1974 wurden in einer neuen Baumaßnahme der sog. 2. Erweiterungsbau und die Turnhalle fertiggestellt und Paffrath verfügte über ein für damalige Verhältnisse modernes und ausreichend großes Schulgebäude.
Bereits im Jahre 1976 wurde die evangelische Grundschule Hand durch Elternvotum in eine Gemeinschaftsgrundschule (GGS) umgewandelt und damit die Paffrather Zweigstelle natürlich auch. Seither hatten Eltern und Kinder in jedem Anmeldungsjahrgang die Qual der Wahl: KGS oder GGS? Gingen die meisten Paffrather Kinder noch gemeinsam in den Kindergarten, so wurden sie dann durch die Entscheidung ihrer Eltern in verschiedene Schule eingeschult. In der Folgezeit wurde zunehmend deutlich, dass die konfessionelle Orientierung der katholischen Eltern keineswegs dazu führte, ihre Kinder in der KGS anzumelden. Der Zuzug von Kindern anderer Konfessionen führte zu einer weiteren Verschiebung im konfessionellen Spektrum der Bekenntnisschule. Bereits 1976 und 1984 wurde seitens der Eltern darüber diskutiert und nachgedacht, die beiden Paffrather Grundschulen (wieder) zu einer Schule zusammenzulegen. Das Verfahren zur Umwandlung von Schulen ist im Rahmen des Schulordnungsgesetzes streng reglementiert und an qualifizierte Mehrheiten gebunden. Nach der Abtrennung der GGS Paffrath von der Hander „Mutterschule“ im Jahre 1996 wurde diese Frage wiederum intensiv in den Mitwirkungsgremien diskutiert. Im Herbst 1996 wurde von einer entsprechenden Anzahl von Eltern beim Schulträger das Umwandlungsverfahren beantragt. Im Januar 1997 entschied sich dann die absolute Mehrheit der Eltern der KGS für eine Umwandlung der Schule in eine GGS und machte so den Weg frei für die vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach und der Bezirksregierung Köln genehmigten Zusammenlegung der beiden Schulen zur neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule Paffrath mit Wirkung vom 1.8.1997.
Durch Beschlüsse von Lehrer- und Schulkonferenz wurde im Jahre 2004 die Voraussetzung dafür geschaffen, die seit 1997 an der GGS Paffrath bestehende Randstundenbetreuung (in der Kinder vom Ende der 4. bis zum Ende der 6. Unterrichtsstunde betreut werden konnten) in die Betreuungsform der Offenen Ganztagsgrundschule weiterzuentwickeln. Als Kooperationspartner wurde die AWO Kreisverband Bergisch Gladbach gewonnen. Die Offene Ganztagsschule ist eine sozialpädagogische Maßnahme und gewährleistet den angemeldeten Kindern eine Betreuung nach dem Unterricht bis 15 Uhr bzw. 16.30 Uhr. Die Kinder können nach dem Unterricht auch ein warmes Mittagessen bekommen und erledigen ihre Hausaufgaben unter Aufsicht. Zusätzliche Angebote aus dem Kreativbereich und dem Sport bieten für jeden etwas. Die dazu notwendigen umfangreichen Umbaumaßnahmen in Haus II wurden im Sommer 2005 unter der Leitung des Architekten Dipl.-Ing. Uwe Grede aus Bergisch Gladbach realisiert.
Eines ist ganz sicher: Zu allen Zeiten wurde den Paffrather Kindern Unterricht geboten, der sie für den weiteren Lebens- oder Schulweg befähigte. Welche Erinnerungen ein Mensch an seine Schulzeit hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab und so ist die Frage, was nun richtig oder falsch, gut oder weniger gut war, nur von jedem einzelnen für sich selbst zu beantworten. Die Schule blickt ihrem Auftrag gemäß nach vorn. Für die Paffrather Grundschule gilt nach wie vor das Wort von Jean Paul, das Pastor Biesenbach 1966 in seiner Ansprache bei der Eröffnung des neuen Schulgebäudes zitierte: „Wer nur für die Zeit erzogen wird, wird schlechter als die Zeit.“
- Was ist ein Schulprogramm?
„Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule, das
- die verbindlichen Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen vor Ort konkretisiert
- Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung der schulischen Arbeit bestimmt und
- Formen und Verfahren der Überprüfung der schulischen Arbeit insbesondere hinsichtlich ihrer Ergebnisse festlegt.“ (BASS 14-23 Nr 1)
Dem Schulprogramm wird in diesem Verständnis „das zentrale Instrument der innerschulischen Verständigung und Zusammenarbeit, die darauf zu richten sind, die Qualität der Bildungs- und Erziehungsarbeit weiterzuentwickeln und auf hohem Niveau nachhaltig zu sichern.“ Gem. RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 16.9.2005 legen die Schulen der zuständigen Schulaufsichtsbehörde zum 31.12.2005 ihr Schulprogramm vor.
Das Schulprogramm enthält die Gesamtheit der bewussten Planung von curricularen und außercurricularen Tätigkeiten und Ereignissen an der GGS Paffrath. Im Schuljahr 2005/2006 sind neue Aufgaben bzw. veränderte Aspekte der schulischen Arbeit hinzugekommen. Diese sind einmal die altersgemischt geführte Eingangsstufe und der Ganztagsbetrieb im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule.
In kollegialer Abstimmung von Kollegium und Sozialpädagogen soll eine Übereinkunft über die pädagogische Zielsetzungen der schulischen Arbeit im Unterricht und der sozialpädagogischen Arbeit in der Nachmittagsbereuung erreicht werden. Zu den vom Ministerium herausgegebenen Richtlinien und Lehrplänen (2008) kommen der den Schulstandort berücksichtigende Lehrplan und die sozialpädagogischen Zielsetzungen der Nachmittagsbetreuung hinzu.
Er gibt für unseren Standort Antworten auf die Fragen, die sich aus den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und spezifischen Umweltbedingungen ergeben. „Das Schulprogramm ist Ausdruck der pädagogischen Zielsetzung einer Schule, indem es den pädagogischen Konsens, das Schulkonzept und die pädagogische Philosophie einer Schule formuliert und einen Arbeitsplan für deren Realisierung enthält.“ (Aus: Dalin, Rolff, Buchen: Institutioneller Schulentwicklungs-prozess. Ein Handbuch LSW, Soest 1996, 3. Auflage, S.144)
- Die derzeitigen Rahmenbedingungen kollegialer Arbeit
Die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Paffrath ist im Jahre 1997 durch die Zusammenlegung zweier Grundschulen in einem Gebäudekomplex entstanden.
(Zur Geschichte des Schulstandortes Paffrath siehe den historischen Abriss „Vorangestellt“.)
Jedes Kollegium hat eigene Präferenzen, Gewohnheiten, Grundüberzeugungen und Traditionen, ganz abgesehen von den gerade für Lehrerinnen und Lehrern typischen persönlichen Akzentsetzungen in der Arbeit. Es bestand also die Aufgabe, zwei Systeme – zwei Kollegien – aber auch zwei Schulpflegschaften aufeinander zu-zubewegen und in der Synthese das Beste als neue Gemeinsamkeit entstehen zu lassen. Dieser Aufgabe haben sich das Kollegium und die Elternvertreter der GGS Paffrath seither aktiv gestellt. Es ist nachvollziehbar, dass mit der Formulierung von Grundüberzeugungen im Schulprogramm zu einem bestimmten Zeitpunkt keine unumstößliche Wahrheit fixiert wird. Mehr denn je erfordert die Entwicklung der Gesellschaft, ebenso wie die Entwicklung der Fachdidaktik und der Erziehungswissenschaften eine bewegliche Fortschreibung des Bestehenden. Dies gilt auch für die Entwicklung der Zusammenarbeit im Ganztag.
Es gilt nach wie vor der Grundsatz: „Es gehört zum Beruf der Lehrer und Lehrerinnen, in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit die Schüler und Schülerinnen zu erziehen, zu unterrichten, zu beraten und zu beurteilen. Dabei ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen nach Verfassung und Schulgesetzen zu beachten.“ (Aus: Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen (ADO)
Eine der arbeitsintensiven Zielsetzungen des Kollegiums der GGS Paffrath betrifft auch die Verbesserung der Lernumgebung und der Ausstattung der Klassen. Die Schulgebäude sind in den vergangenen Jahren durch bauliche Maßnahmen im Außenbereich (umfassende Fassaden- und Fenstererneuerung, Dachsanierung) und zuletzt durch erhebliche bauliche Veränderungen in Haus II zur Einrichtung des Ganztagsbetriebs sichtbar verändert worden. Die komplette, acht, inzwischen noch 6 Gruppen umfassende Eingangsstufe, ist auf einem Stockwerk untergebracht, so dass auch im Schulalltag ein hohes Maß an Kooperation gewährleistet ist.
Lehrerinnen und Lehrer bilden sich kontinuierlich weiter, dies auf unterschiedlichen Gebieten, aber auch an zentralen, alle betreffenden Bereichen. Zu nennen sind der Anfangsunterricht Deutsch und die neueren didaktischen Entwicklungen im Fach Mathematik. Die Lehrerkonferenz hat für die Schuljahre 2005/2006 und 2006/2007 die Fortbildungsschwerpunkte Sachunterricht, Musik und Soziales Lernen ausgewählt. Die Ergebnisse werden in den regelmäßigen Lehrerkonferenzen zusammengetragen und vorgestellt. Die aus dem Qualitätstableau erwachsenden Themen waren und sind Fortbildungsschwerpunkte in den folgenden Schuljahren geworden. Die neuen Lehrpläne aus dem Jahre 2008 bedürfen der Übertragung in standortbezogene Unterrichsplanungen. Im Schuljahr 2009/2010 wird u.a. an Themen des Sachunterrichts, insbesondere im Bereich Technik und Arbeitswelt gearbeitet.
Die stufenweise Einführung des Englischunterrichts für alle Klassen ab dem 2. Schulhalbjahr der Klasse 1 im Schuljahr 2009/10 und der Unterricht nach dem neuen Lehrplan für alle Klassen im Schuljahr 2011/12 haben den Unterrichstalltag ebenfalls verändert.
Elternfeedback
Schulische Arbeit ist sinnvoll nur im Dialog der Beteiligten möglich. Die Kinder geben auf vielfältige Weise unmittelbar Rückmeldungen darüber, wie sie Unterricht und Lehrkräfte erleben. Wir laden auch die Eltern zum konstruktiven Gespräch über unsere Schule und über die eigenen Kinder ein. Dazu bedarf es der Offenlegung der schulischen Leitvorstellungen und Arbeitsprinzipien. Seit dem Schuljahr 2003/2004 werden jährlich Elternbefragungen mit Hilfe eines Fragebogens durchgeführt (s. Anlage). Damit wird der Forderung nach interner Evaluation entsprochen. Im Schuljahr 2004/2005 wurde erstmals auch ein Fragebogen für die Schülerinnen und Schüler im 2. und 3. Jahrgang eingesetzt.
Um auf die Bedürfnisse und evtl. Probleme von Eltern, die aus der Türkei stammen, besser reagieren zu können, wurde im Herbst 2005 erstmals in Zusammenarbeit mit der RAA ein Fragebogen in deutscher und türkischer Sprache eingesetzt.
Im Schuljahr 2009/2010 wurde erstmals die Fragebögen des SEIS – Programms (Selbstevaluation in Schulen) als Diagnoseinstrument eingesetzt. Befragt wurden an der GGS Paffrath Kinder und Eltern des 4. Jahrgangs, daneben die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiter der OGS. Die Ergebnisse werden in der Schulkonferenz im Mai 2010 vorgestellt und diskutiert. Auf diese Weise verfügt die Schule über datengestützte Grundlagen für die weitere Entwicklungsarbeit im Rahmen der Qualitätsanalyse.
Kollegium
Das Kollegium der GGS Paffrath setzt sich im Schuljahr 2005/2006 aus 15 hauptamtlichen Lehrkräften und einer Diplom-Sozialpädagogin zusammen. Die Lehrkräfte haben Unterrichtsverpflichtungen zwischen 18 und 28 Wochenstunden. Jede der 15 Klassen, von denen 8 als altersgemischte Eingangsklassen geführt werden, hat damit eine Klassenlehrerin bzw. einen Klassenlehrer. In vielen Klassen unterrichten mehrere Lehrkräfte im Fachunterricht. Ein Teil der Lehrkräfte unterrichtet schon seit vielen Jahren in Paffrath, ein Teil ist in den letzten Jahren neu hinzugekommen. Die Personalsituation ist sehr knapp. Für zusätzliche schulische Angebote, z.B. zur umfassenden Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund und mangelnden Sprachkenntnissen und für Kinder mit besonderer Begabung stehen nur wenige Stunden zur Verfügung.
Die sinkenden Schülerzahlen haben auch die Zahl der Klassen bis zum Schuljahr 2009/2010 auf 12 zurückgehen lassen. In der altersgemischt geführten Eingangsstufe sind im laufenden Schuljahr noch 6 Klassen, im 3. und 4. Jahrgang je 3 Klassen.Eine Sozialpädagogin ist nicht mehr an der Schule. Die Einstellung jüngerer Kolleginnen in den letzten Jahren hat neue Impulse in die schulische Arbeit gebracht, aber auch dazu geführt, dass vermehrt Zeiten von Mutterschutz und Erziehungsurlaub in Anspruch genommen werden. Durch befristete Einstellungen von Vertretungslehrkräften und teamorientiertes Arbeiten in den einzelnen Stufen wird versucht, dennoch für Kontinuität im Lehr-Lernprozess zu sorgen.
Die OGS ist inzwischen ein fest verankerter Bestandteil des Schullebens an der GGS Paffrath geworden. Wie bei jeder Neuerung, die in ein bestehendes System implementiert wird, bedurfte es auch hier der Beobachtung und Analyse der auftretenden Probleme und damit auch der Nachbesserung. Nach 5 Jahren gemeinsamer Arbeit können wir sagen, dass sich Schule und OGS in beachtlicher Weise aufeinander zubewegt haben und damit dem Zweck der umfassenderen Förderung der Kinder in hohem Maße gerecht werden können.
3.1 Pädagogische Grundsätze der GGS Paffrath
Alles ist gut!
Nur nicht immer,
nur nicht überall,
nur nicht für alle!
Novalis (1772-1801)
Entwicklungsziele
Worüber wir nachdenken und worauf wir reagieren müssen.
Wir sprechen heute vielfach von einer veränderten Kindheit. Die gesellschaftlichen Veränderungen mit der Tendenz zu Kleinfamilien und die rasante Entwicklung der Medien zeigen ihren Einfluss besonders bei den Kindern. Die Lebenswirklichkeit unserer Kinder ist vielfältiger und komplizierter, verwöhnender und fordernder zugleich geworden.
Die an der GGS Paffrath arbeitenden Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe zu erfüllen, in der Unterrichtsarbeit die individuellen Voraussetzungen zu berücksichtigen, die jedes einzelne Kind mit in die Schule bringt. Diese sind sehr unterschiedlich.
Auf diese stark divergierenden Voraussetzungen innerhalb einer Klasse gehen die Lehrekräfte ein. Es werden einerseits Kinder eingeschult, die bereits in erstaunlichem Maße lesen und rechnen können, vieles gut versprachlichen können oder sogar bereits Fertigkeiten im Umgang mit Computern haben. Auf der anderen Seite haben Kinder noch kaum Vorerfahrungen, die für das schulische Lernen wichtig sind, sind in der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit wenig entwickelt, können nicht selber ihre Schuhe zubinden, haben Schwierigkeiten, mit anderen zusammen zu arbeiten oder sich in eine Gruppe einzugliedern und dabei die eigenen Bedürfnisse einmal zurückzustellen. Hinzu kommen Kinder, die die deutsche Sprache ihrem Alter entsprechend nicht hinreichend beherrschen, obwohl sie in Deutschland geboren sind. Die Förderung dieser Kinder erfolgt seit einigen Jahren durch eine vorschulischen Sprachkurs, der zwingend im 1. und 2. Schulbesuchsjahr ( und ggf. darüber hinaus) fortgesetzt werden müsste, was jedoch nach der derzeitigen Finanzierungsgrundlage nicht möglich ist.
In den vergangenen 5 Jahren hat es erhebliche Veränderungen in der Früherfassung von Sprachproblemen gegeben. Delfin 4 ist eine solche Maßnahme, mit der die Sprachkompetenz der Vierjährigen bereits 2 Jahre vor der Einschulung erfasst werden soll. Dazu werden alle entsprechenden Kinder in kleinen Gruppen in einer ersten Diagnosestufe von ihren Erziehrinnen im Beisein einer Lehrkraft durch ein Sprachspiel (Besuch im Zoo) geführt. Anhand des von der Lehrkraft zu erstellenden Protokolls wird dann festgestellt, ob Sprachförderbedarf für ein Kind besteht oder das Kind wird ggf. von einer Lehrkraft in einer zweiten Diagnosestufe in einem Einzeltest (Besuch im Pfiffikus-Haus) genauer untersucht. Auf diese Weise kann in den Kitas früher als bisher auf Sprachförderbedarf bei Kindern reagiert werden.
An der GGS Paffrath wird wenige Monate nach der Schulanmeldung ein sog. Schulspiel durchgeführt. Dies ist eine Gelegenheit für uns, die zukünftigen Schulneulinge in kleinen Gruppen bei der Bewältigung von verschiedenen schulrelevanten Aufgaben zu beobachten. Darauf basierend sind Gespräche mit den Eltern und ggf. Rücksprache mit den Kitas möglich. Auch für die Klasseneinteilung werden wichtige Hinweise gewonnen. Für die Kinder ist dies eine gute Gelegenheit, ihre Fähigkeiten und ihr Können unter Beweis zu stellen und sich wenigstens für zwei Stunden schon einmal als Schulkinder zu fühlen.
Die Organisation und Durchführung von Delfin 4 und Schulspiel liegt in der Hand unserer Kollegin Monja Moers-Zollmarsch.
Jeder Unterricht ist erziehender Unterricht. In jedem Unterricht soll das Kind Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten aufbauen und stabilisieren können, es soll in seiner Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit gestärkt werden und dies auf der Grundlage sozialer Verhaltensweisen. Jedes Kind soll entsprechend seiner Möglichkeiten handeln lernen. Bei den Kindern mit unzulänglichen Deutschkenntnissen entsteht aber gerade hier ein spezifisches Problem. Da die Möglichkeiten des Verstehens und des Ausdrückens begrenzt sind, erfährt ein solche Kind fortwährend automatisch, was es nicht kann. Dies ist nicht lernfördernd.
Der Schwerpunkt unserer pädagogischen Arbeit liegt zum einen auf der Vermittlung tragfähiger Grundlagen in den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen, die in den Lehrplänen dieser Fächer beschrieben sind, zum anderen im Aufbau einer Wissensbasis und der Entwicklung grundlegender, sowohl das Lernen als auch die sozialen Fähigkeiten betreffenden Kompetenzen .
Bereits in der Grundschule wird der Erwerb von Schlüsselqualifikationen bei den Schülerinnen und Schülern angestrebt. Die Richtlinien benennen: Zuverlässigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Einfühlungsvermögen, Konzentrationsfähigkeit, Lern- und Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit und Kreativität, Kommunikations- und Teamfähigkeit (vgl. RL 2003, S.17). Diese basieren auf dem Zusammenspiel von fachlichen, sozialen und personalen Kompetenzen und stellen eine notwendige Voraussetzung für erfolgreiches, selbstbestimmtes Lernen dar.
Der Anfangsunterricht in der altersgemischten Eingangsstufe wurde vor Beginn im Schuljahr 205/2006 von einem Team aus 8 Lehrkräften konzeptionell und inhaltlich vorbereitet.
Im Anfangsunterricht wird viel Zeit dem Miteinander gewidmet, wobei auch an die bereits im Kindergarten eingeübten Sozialformen (Stuhlkreis etc.) angeknüpft wird. Die Kinder sollen altersentsprechend Sinn und Notwendigkeit von Regeln erfahren und das Einhalten einüben. Gleichzeitig werden die Kinder von Anfang an zum Mitplanen und Mitgestalten des Schulalltags ermuntert. Kinder sollen neugierig bleiben oder gemacht werden gegenüber den Phänomenen ihrer Lebenswirklichkeit. Sie sollen ihre Fragen im Unterricht zur Sprache bringen und erfahren, dass es sehr verschiedene Wege gibt, sie beantwortet zu bekommen. Oft wird der Lehrer antworten, oft sind die Klassen-kameraden gefragt. Sehr viel häufiger ist aber die Eigeninitiative zur Beantwortung anzuregen. Gerade dies fordert und fördert, wie Klippert darlegt:
„Hospitation in einer Grundschule: Die Schüler der 4. Klasse machen Freiarbeit
/ Wochenplanarbeit. Sie sitzen paarweise zusammen und bearbeiten die zur Auswahl stehenden Übungsblätter. Von eigenständigem und eigenverant-wortlichem Arbeiten ist allerdings wenig zu sehen. Auftretende Probleme und Unsicherheiten werden routiniert und zielstrebig an die Lehrerin herangetragen und in aller Regel von dieser ausgeräumt. (…) Der Effekt ist, dass viele Schüler ihre eigenen Problem-lösungspotenziale erst gar nicht mobilisieren, geschweige denn mit dem jeweiligen Partner etwaige Schwierigkeiten abklären. (…) So gesehen, wird die offenkundige Unselbständigkeit der Schüler nur mehr belohnt und verstärkt.“ (Heinz Klippert: Einige Impressionen aus dem Schulalltag. In: Haarmann, Kalb Hrsg.: Grundschule 2000, Weinheim und Basel 1999, S. 126/127).
Wochenplanarbeit und Freiarbeit stellen allein noch keine Voraussetzungen für die Verwirklichung des erziehenden Unterrichts dar. Klippert weist im gleichen Artikel auf einen anderen bedeutsamen Sachverhalt hin:
„Wirksames fachliches Lernen steht und fällt letztlich mit der Methodenbeherrschung, der Teamfähigkeit und der Gesprächskompetenz der Schüler. Es muss den Lehrstoff möglichst anschaulich strukturiert / visualisiert aufnehmen können, wenn sich die korrespondierenden Kenntnisse und Erkenntnisse nachhaltig einprägen sollen.“(dto. S.128 ff.)
Auch Lehrerinnen und Lehrer sind verschieden und arbeiten verschieden. Bei aller grundsätzlichen Orientierung am Bildungs- und Erziehungsauftrag liegt gerade in der Verschiedenheit der konkreten Arbeitsweisen und Temperamente ein unverzichtbares Moment der personalen Begegnung zwischen den Kindern und ihren Lehrerinnen und Lehrern. Gleichzeitig sichert die Teamarbeit innerhalb der Stufen eine einheitliche Grundausrichtung der Arbeit hinsichtlich Anforderungen, Zielsetzungen, Überprüfungen und Bewertungsmaßstäben.
Die angesprochenen Veränderungen bei den Lernvoraussetzungen der Kinder erfordern im Unterricht veränderte Zielsetzungen und Methoden, um jedem Kind die Erfahrung zu ermöglichen, dass es etwas leisten kann. In den Richtlinien wird das so formuliert: „Schülerinnen und Schüler an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit heranzuführen, ist eine wesentliche Aufgabe der Grundschule. Dabei ist sie einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet“ .(Vgl. RL 2003, S. 19). (Diese Maßgabe ist auch in den neuen Richtlinen von 2008 enthalten. (RL 2008 6.1 Seite 16)
Entwicklung der Förderschulen zu Kompetenzzentren
Die gesellschaftlichen Vorstellungen über die Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind seit langem sehr unterschiedlich. Es gibt von daher ein langjähriges Nebeneinander von Förderschulen, GU-Schulen (Schulen mit gemeinsamem Unterricht) und Regelschulen. Die Einrichtung von Kompetenzzentren für sonderpädagogischen Förderbedarf stellte eine erste Neuerung dar, die Regelschulen und Förderschule im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zu einer intensiveren und geregelteren Form der Zusammenarbeit verppflichtete. Diese Zusammenarbeit wurde im Rahmen einer Pilotphase auf zunächst 4 Jahre angelegt und im September 2009 durch die Schulkonferenz genehmigt. Für die GGS Paffrath ist die Wilhelm-Wagener-Schule in Refrath Kooperationspartner. Die Zusammenarbeit wird vor Ort durch eine wöchentlich stundenweise an der GGS Paffrath tätige Kollegin der Förderschule mit dem Schwerpunkt Beratung realisiert. Seit Verabschiedung der UN-Menschenrechtskonvention durch den Gesetzgeber wird über weitere Veränderungen hin zur inklusiven Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nachgedacht. Damit entstehen neue Anforderungen an das bestehende Schulsystem, die eine entsprechende sorgfältige Vorbereitung erforderlich machen.
Die Lehrerinnen und Lehrer der GGS Paffrath verstehen die Kinder als aktive Lerner und versuchen ihnen mit Hilfe unterschiedlicher Differenzierungsformen gerecht zu werden.
- Zeitliche Differenzierung: Die Kinder erhalten für eine Aufgabe die Zeit, die sie zum Bearbeiten oder Lösen benötigen.
- Quantitative Differenzierung: Die Kinder erhalten ein geringeres oder größeres Angebot an Aufgaben.
- Qualitative Differenzierung: Die Anforderungen an die Kinder unterscheiden sich im Schwierigkeitsgrad.
- Beteiligung an der Differenzierung: Die Kinder entscheiden sich phasenweise für einen Schwierigkeits- oder Komplexitätsgrad, indem sie Aufgaben selbst auswählen oder diese selbst anfertigen und bearbeiten.
Alle diese Maßnahmen sind jedoch nur erfolgreich, wenn das Kind sie als Chance und Aufforderung zum Tätigsein erkennt. Dies wiederum steht oft in einem direkten Zusammenhang zur Haltung der Eltern, die für ein Kind außerordentlich wichtig ist. Dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule (§ 2 SchulG NRW) entsprechen insofern die Allgemeinen Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis (§ 42 SchulG). Dort heißt es u.a.: Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten und sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen. § 42 (4) SchulG NRW
Zur Organisation dieser Differenzierungsformen innerhalb des Unterrichts stehen uns unterschiedliche Methoden zur Verfügung. Über den Wochenplan oder bei der Arbeit an Stationen erhalten die Kinder speziell auf sie abgestimmte Aufgaben zu den im Unterricht besprochenen Themen. Auch die regelmäßige Arbeit mit einem Partner oder in der Gruppe stellt unseres Erachtens eine wichtige Form des Arbeitens dar, um das soziale Miteinander weiterzuentwickeln. So soll die Teamfähigkeit gefördert werden und es wird den Kindern die Möglichkeit gegeben eine sachbezogene Auseinandersetzung zu trainieren. Kinder erhalten auch Arbeitsaufträge über einen längeren Zeitraum und lernen dabei, ein Thema „im Auge zu behalten“ und sich auf verschiedene Weise um Informationen zu bemühen.
Im Unterricht wechseln verschieden Organisationsformen. Unverzichtbar sind Phasen der Unterweisung durch die Lehrerin, den Lehrer, das sind Zeiten, in denen sich alle Schüler auf die Lehrerin bzw. den Lehrer hin orientieren und in einen „geistigen“ Dialog eintreten. Daneben stehen die oben dargestellten Phasen von Eigenaktivität in wechselnden Sozialformen. Beides ergänzt sich in notwendiger Weise, wenn man den Auftrag der Richtlinien zur Förderung der Lernentwicklung umzusetzen versucht: Die Aufgabe der Schule ist es, individuelles und gemeinsames Lernen anzuregen, zu unterstützen und zu fördern.“ (RL 2003, Kapitel 4.2, S. 17)
Da wir uns innerhalb des Kollegiums auf diese Unterrichtsformen verständigt haben, dürften auch im Falle von längerfristigem Vertretungsunterricht für die Kindern keine grundsätzlichen Schwierigkeiten mit den Arbeitsformen auftreten. In regelmäßigen Stufenkonferenzen verständigen sich die Lehrer und Lehrerinnen einer Stufe über das weitere inhaltliche Vorgehen und über Leistungserziehung, Leistungsüberprüfungen und Leistungsbewertung. Es ist einleuchtend, dass variable Lernformen auch variable Bewertungsformen erforderlich machen.
Hausaufgaben – ein gemeinsames Thema für Kinder, Eltern, OGS und Lehrer
GGS PAFFRATH Schuljahr 2009/2010
Informationen zum Thema Hausaufgaben
Wer kennt sie nicht, die Plagegeister, Freizeiträuber und Familienfriedenstörer?
So werden jedenfalls die Hausaufgaben aus Sicht vieler Kinder und auch der Eltern häufig gesehen.
Sieht man genauer hin, dann erweisen sich Hausaufgaben jedoch aus mehreren Gründen als unverzichtbarer Bestandteil der schulischen Arbeit – allerdings für einige Kinder auch als durchaus gelegentlich „schwierige“ Angelegenheit. Die nachfolgenden Informationen sollen dazu beitragen, dass das Thema Hausaufgaben von weniger Brisanz und mehr Nutzen gekennzeichnet wird.
Ein Erlass des Kultusministeriums aus dem Jahr 1974 ( BASS 12 – 31 Nr. 1) ergänzt im Jahr 2008, charakterisiert Hausaufgaben wie folgt:
1. Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit, deren wesentlicher Teil im Unterricht geleistet wird. Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben in das Gesamtkonzept des Ganztags integrieren, sodass es möglichst keine Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden
müssen.
Hausaufgaben können
1.1 dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden;
1.2 zur Vorbereitung neuer Aufgaben genutzt werden, die im Unterricht
zu lösen sind;
1.3 Gelegenheit zu selbstständiger Auseinandersetzung mit einer begrenzten
neuen Aufgabe bieten. Sie tragen damit dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler fähig werden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen.
Vergleicht man diese Ansprüche an Hausaufgaben mit den Vorstellungen von Förderung und Lernentwicklung in der Grundschule, wie sie in den Richtlinien und Lehrplänen (in der gültigen Fassung vom 1.8.2008 in Kapitel 4.4) dargelegt sind, dann wird der Zusammenhang zur Unterrichtsarbeit klar. Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Selbstständigkeit zählen zu den Schlüsselqualifikationen deren Erwerb auch durch das regelmäßige Anfertigen von Hausaufgaben unterstützt und entwickelt wird. Dazu werden der angefertigten Hausaufgaben durch die Lehrkräfte überprüft, (was nicht bedeuten kann, dass ein Lehrer/eine Lehrerin sämtliche angefertigten Hausaufgaben einzeln durchsieht). Hausaufgaben, so sehen es die Richtlinien für die Grundschule vor, können in der OGS in rhythmisierte Lernzeiten eingebunden werden. Diese Vorstellung wird im Rahmen der OGS in Paffrath konsequent umgesetzt. Das Ziel der Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der OGS liegt in der Hinführung zum selbsständigen Bearbeiten, nicht im „alles erledigt haben“.
Für Hausaufgaben, die zu Hause angefertigt werden, sollte auch eine regelmäßige Rhythmisierung durch feste Zeiten gelten und die Zielsetztung, dass das Kind die Hausaufgaben selbsständig erledigt.
Nach welchen Gesichtspunkten Hausaufgaben aufgegeben werden sollen, ist im o.g. Erlass ebenfalls beschrieben:
2. Hausaufgaben werden nach folgenden Grundsätzen erteilt:
2.1 Alle Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und
wieder zu ihm zurückführen. Hausaufgaben, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind unzulässig.
2.2.1 Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig, d. h. ohne fremde Hilfe, in angemessener Zeit gelöst werden können.
2.2.2 Damit die selbstständige Lösung von Hausaufgaben möglich ist, müssen diese eindeutig und klar, ggf. schriftlich formuliert werden; die Schülerinnen und Schüler müssen entsprechend der jeweiligen Altersstufe Ratschläge für die Durchführung der Arbeit erhalten und mit den Arbeitstechniken sowie den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln
vertraut gemacht werden.
2.3 Es empfiehlt sich, die gestellten Aufgaben nach der Leistungsfähigkeit,
der Belastbarkeit und den Neigungen der Schülerinnen und Schüler zu differenzieren.
Anspruchsgrad und Umfang der Hausaufgaben können also in bestimmten Bereichen für die Kinder einer Klasse verschieden sein. Das hängt damit zusammen, dass erfahrungsgemäß das Lern- und Arbeitstempo innerhalb einer Klasse erheblich unterschiedlich ist. Dies lässt sich z.B. durch eine Zeitvorgabe für das Anfertigen der Hausaufgaben ausgleichn. Alle Kinder der GGS Paffrath haben Gelegenheit, die Hausaufgaben in das dafür vorgesehen Hausaufgabenheft einzutragen. Auch die Wochenarbeitspläne können Hausaufgaben enthalten und sollen deshalb von den Kindern zu Hause vorgezeigt werden. Zur Kommunikation zwischen Hausaufgabenhilfe und Lehrern/Eltern dienen kurze Notizen unter den Hausaufgaben oder entsprechende Mitteilungen im Hausaufgabenheft. Das Arbeitsverhalten der Kinder beim Anfertigen der Hausaufgaben im Rahmen der OGS ist darüber hinaus Thema der monatlichen Fördergespräche.
Grundsätzlich gilt: Wenn beobachtet wird, dass es einem Kind über einen Zeitraum von 1-2 Wochen schwerfällt, die Hausaufgaben anzufertigen, dann ist das ein wichtiger Gesprächsanlass zwischen Eltern/Hausaufgabebetreuern und der Lehrkraft.
Der grundsätzlichen zeitlichen Rahmen für das Anfertigen der Hausaufgaben ist ebenfalls im Erlass geregelt.
3. Für den Umfang der Hausaufgaben ist Folgendes zu beachten:
3.1 Von Samstag zu Montag ist ohne Einschränkung aufgabenfrei; dasselbe gilt für alle Tage, denen ein Feiertag vorangeht. An Tagen mit Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages gestellt.
3.2 In Schulen mit 5-Tage-Woche können von Freitag zu Montag Hausaufgaben
gegeben werden, wenn am Freitag kein Nachmittagsunterricht stattfindet oder wenn nicht mehr als zwei Stunden Nachmittagsunterricht erteilt werden.
3.3 Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den
einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:
für die Klassen 1 und 2 in 30 Minuten,
für die Klassen 3 und 4 in 60 Minuten,
für die Klassen 5 und 6 in 90 Minuten,
für die Klassen 7 bis 10 in 120 Minuten.
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer hat in Zusammenarbeit mit den in der Klasse unterrichtenden Fachlehrkräften das Ausmaß der Hausaufgaben zu beobachten und ggf. für einen Ausgleich zu sorgen.
All dies bedarf der Beobachtung und des Gesprächs – vor allem zwischen denen, die Hausaufgaben aufgeben und denen die sie anfertigen sollen. Unter erzieherischen Gesichtspunkten ist deshalb die Würdigung der angefertigten Hausaufgaben wichtig. Das schließt ein, nichtgemachte Hausaufgaben nachdrücklich einzufordern. Unsere Lehrerinnen und Lehrer kennen eine umfangreiche Liste von „Ausreden“ und haben vor allem einen guten Blick für diejenigen Kinder, die versuchen, den aus ihrer Sicht lästigen Hausaufgaben auszuweichen. Häufig ist es gerade für diese Kinder besonders wichtig, vom Wiederholen und Üben für sich zu profitieren.
Für die Hausaufgaben gilt an unserer Schule deshalb grundsätzlich: Man muss sie vorzeigen können.
Abschließend noch einige Perspektiven des Erlasses, deren Umsetzung wir gemeinsam im Blick haben solten:
4. Hausaufgaben müssen regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit
im Unterricht ausgewertet werden. Sie werden in der Regel nicht zensiert, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden.
5. Sinn, Ausmaß und Verteilung von Hausaufgaben sollen mit den Schülerinnen und Schülern und in den Klassenpflegschaftsversammlungen sowie in Einzelberatungen mit Eltern erörtert werden.
6. Die Konferenzen sollen sich regelmäßig mit den Grundsätzen und den Maßstäben für Hausaufgaben sowie deren Verteilung befassen.
3.2 Erzieherische Grundsätze
Die erzieherischen Grundsätze an der GGS Paffrath werden für die Kinder in vier einfachen Regeln zusammengefasst. Wir folgen damit einer Anregung aus dem Jahresheft 1999 des Friedrich Verlags.
Unsere Regeln
1. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
2. Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht ungestört zu lernen.
3. Jedes Kind hat das Recht, in der Pause ungestört zu spielen.
4. Jeder muss die Rechte des anderen respektieren.
Damit soll versucht werden den Kindern eine grundsätzliche Orientierung für ihr Verhalten und den Umgang mit anderen zu geben. Regelübertretungen kommen im schulischen Alltag dennoch immer wieder vor.
Unsere erzieherischen Bemühungen beschränken sich nicht auf das Anwenden von Schlagworten (vier Regeln), sondern sind auch angesichts der vielfältigen „Störfälle“ und der Tatsache, dass diese sich in menschlichen Begegnungen abspielen, variabel, flexibel und situationsangemessen.
Dies hat zur Folge, dass auf manche Regelverstöße von Kindern mit sehr geringen erzieherischen Mitteln reagiert werden kann, dies geht von mimischen und gestischen Reaktionen zu direkter verbaler Ansprache, gegebenenfalls zur deutlichen verbalen Konfrontation mit dem Fehlverhalten im Rahmen einer Aussprache zwischen Lehrer und Schüler oder in der Klassengemeinschaft.
Als geeignet haben sich Formen des Konfliktlösungsgespräches erwiesen, bei denen die Beteiligten nach strengen Regeln im Dialog ihre jeweiligen Standpunkte darlegen können. Die Hauptzielsetzung ist die ungestörte Arbeit der Gruppe. Da sich das Lernen in der Schule überwiegend in Gruppen abspielt, müssen die Rechte des Einzelnen sorgfältig gegen die Bedürfnisse der Gruppe abgewogen werden. In der Regel zeigen die erzieherischen Bemühungen den gewünschten Erfolg.
In Fällen hartnäckigen Fehlverhaltens wird soweit möglich zunächst das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht, um die Hintergründe für das Verhalten zu erörtern und über Lösungsmöglichkeiten nachzudenken. Es muss insgesamt festgehalten werden, dass die Schule auf die Kooperationsbereitschaft der Erziehungsberechtigten angewiesen ist und ihrerseits Kooperation anbietet. Falls erzieherische Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen und bei fortdauerndem die Unterrichtssituation belastenden Fehlverhalten sieht das Schulgesetz im § 53 eine Reihe von Ordnungsmaßnahmen vor. Auf gravierende Regelverstöße wird an unserer Schule mit einem schriftlichen Tadel reagiert.
Text der geltenden Hausordnung der GGS Paffrath
Ich achte darauf,
– dass ich allen Menschen möglichst freundlich begegne
– dass ich meine eigenen Sachen und die Sachen anderer in Ordnung halte
– dass ich mich im Schulhaus möglichst leise bewege
– dass ich in den Fluren nicht rennen darf
– dass meine Sachen am Garderobehaken hängen und nicht auf der Erde
liegen
– dass mein Platz in der Klasse mittags aufgeräumt ist
– dass ich die Toiletten nicht verschmutze
– dass ich mit anderen friedlich umgehe
– dass ich bei Problemen oder bei Streit, den ich nicht selber lösen kann,
meine Lehrerinnen und Lehrer oder die Erzieherinnen und Erzieher im
Ganztag zur Hilfe hole
– dass die Rechte anderer genau so wichtig sind wie meine
Rechte (4 Regeln)